11.03.2021 – 17:18
Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte
Audi Abgasskandal: LG Nürnberg-Fürth spricht Besitzer eines Audi A8 3.0 TDI mit Urteil vom 26.02.2021 erneut Schadensersatz zu
Nürnberg (ots)
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat am 26.02.2021, Az.: 4 O 1981/20, eine weitere wichtige Entscheidung im sogenannten Audi Abgasskandal erlassen und einem durch die Nürnberger Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte vertretenen Audi A8-Fahrer Schadensersatz zuerkannt. Zudem hat Audi bereits angekündigt, gegen die Entscheidung keine Rechtsmittel einzulegen, so dass das Urteil rechtskräftig ist. „Auch Besitzer von Fahrzeugen der Marken Audi, Porsche und VW mit 3,0 Liter Dieselmotoren sollten sich daher nicht auf die Rückrufaktionen verweisen lassen, sondern Schadensersatz verlangen“, empfehlen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Bank- und Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg.
Der Volkswagen-Konzern hat nicht nur bei den durch die Volkswagen AG hergestellten Dieselmotoren des Typs EA189 „getrickst“. Gerade in letzter Zeit kommt immer mehr ans Licht, dass auch die mit einem 3,0 Liter V6 Motor bestückten Premium-Modelle des Konzerns mit unzulässigen Abschalteinrichtungen versehen sind. Bereits seit Längerem werden auch Fahrzeuge der Marken Audi, Porsche und VW, in denen die federführend durch die Audi AG entwickelten Dieselmotoren mit der Typenbezeichnung EA896 und EA897 verbaut sind, in die Werkstatt gerufen. Dementsprechend erhielt auch der Kläger in dem Verfahren vor dem LG Nürnberg-Fürth unter dem Betreff „Rückruf 23X6“ ein Rückrufschreiben, womit er zur Durchführung eines Software-Updates aufgefordert wurde.
Nachdem sich die Audi AG im auÃergerichtlichen Bereich grundsätzlich nicht vergleichsbereit zeigt, erhob die Kanzlei Dr. Hoffmann und Partner Rechtsanwälte für ihren Mandanten eine Schadensersatzklage vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth. „Nach Ãberprüfung der uns vorliegenden Bescheide, wurden durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) abhängig vom Modelltyp verschiedenste Dinge bei den 3-Liter Motoren bemängelt“, stellt Rechtsanwalt Göpfert fest. Nach Auffassung der Nürnberger Rechtsanwälte stehen bereits aufgrund der vom KBA aufgefundenen illegalen Abschalteinrichtungen auch für die betroffenen Kunden von Audi, Porsche und VW die notwendigen Tatsachen zur Verfügung, um Schadensersatzansprüche erfolgversprechend geltend zu machen.
Hierbei muss natürlich im jeweiligen Einzelfall genau und sorgfältig gearbeitet werden. „Dies haben wir getan. Demgegenüber hielt das Gericht den Vortag der Audi AG für unzureichend und ging demgemäà in seiner Entscheidung von einer unzulässigen Abschalteinrichtung aus“, erläutert der sachbearbeitende Rechtsanwalt Dr. Marcus Hoffmann. Das Landgericht Nürnberg-Fürth stellt in seinem Urteil vom 26.02.2021, Az.: 4 O 1981/20, demgemäà fest, dass „im Gegensatz zu zahlreichen anderen Fällen der Vortrag der Klagepartei hinreichend substantiiert erfolgt“ sei. Vor diesem Hintergrund obliege es nach der zutreffenden Auffassung des Landgerichts der Audi AG, hinreichend substantiiert zu bestreiten. Genau dies sei nicht erfolgt.
Im Ergebnis wurde die Audi AG daher zur Zahlung eines Schadensersatzbetrages in Höhe von rund 9.000,00 EUR gegen Rücknahme des A8 verurteilt. Zudem ist die Audi AG verpflichtet worden, den Mandanten von seiner Darlehensrestschuld bei der Audi Bank in Höhe von rund 47.000,00 EUR vollständig freizustellen. Bemerkenswert ist auch, dass die Anwälte von Audi bereits vor Ablauf der Berufungsfrist mitteilten, gegen das Urteil des LG Nürnberg-Fürth keine Berufung einzulegen. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig und der finanzierte Kauf wird bald vollständig rückabgewickelt werden.
Die aktuelle Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 26.02.2021, Az.: 4 O 1981/20, zeigt erneut, dass es für die Audi AG im Dieselskandal immer enger wird. Bereits in einem durch die Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte erstrittenen Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 18.08.2020, Az.: 4 O 219/20, wurde einem Audi Q7-Fahrer einen Schadensersatzbetrag in Höhe von 76.526,18 EUR zuerkannt. Diese Entscheidung ordnet sich in eine Reihe erfolgreicher Verfahren gegen die Audi AG rund um den Motor des Typs EA 897 mit der Schadstoffklasse Euro 6 ein.
Auch im Hinblick auf einen 3,0 Liter Dieselmotor der Schadstoffklasse Euro 5 musste der Autobauer aus Ingolstadt bereits eine empfindliche Niederlage vor Gericht einstecken. Das LG Marburg stellte mit Urteil vom 29.10.2020, 2 O 67/20, fest, dass die Audi AG wegen der Manipulationen an einem 3.0 V6 Dieselmotor mit der Abgasnorm Euro 5 haftet. Diese ebenfalls durch die Nürnberger Rechtsanwälte erstrittene und rechtskräftige Entscheidung ist bahnbrechend, nachdem es im gesamten Bundesgebiet bislang nur äuÃerst vereinzelt positive Entscheidungen gibt, welche die mit 3,0 Liter Dieselmotoren der Abgasnorm Euro 5 bestückten Modelle der Audi AG betreffen.
Besitzer von Dieselfahrzeugen der Marken Audi, Porsche und VW mit 3,0 Liter Motoren sollten ihre Schadensersatzansprüche daher mit aller Konsequenz verfolgen und durchsetzen. Die Ansprüche wegen Manipulationen an den gröÃeren 3-Liter Dieselmotoren sind grundsätzlich weder verjährt noch schadet ein Kauf des Kfz nach 2015. „Gleichwohl empfehlen wir dringend rasches Handeln, nachdem einige Gerichte „auf die Idee kommen könnten“ bereits zeitnah eine Verjährung anzunehmen“, betont Rechtsanwalt Dr. Marcus Hoffmann. Wichtig ist auÃerdem: Das aktuelle Urteil des BGH vom 08.03.2021, VI ZR 505/19, betrifft ausschlieÃlich die kleineren EA189-Modelle der VW AG und hat demgemäà für eine Haftung der Audi AG bei 3,0 Liter Motoren überhaupt keine Bedeutung.
Pressekontakt:
Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Dr. Marcus Hoffmann
VirchowstraÃe 20d
90409 Nürnberg
Tel: +49 (0) 911 567 94 00
Fax: +49 (0) 911 657 94 01
E-Mail:presse@drhoffmann-partner.de
Pressekontakt:
Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Dr. Marcus Hoffmann
VirchowstraÃe 20d
90409 Nürnberg
Tel: +49 (0) 911 567 94 00
Fax: +49 (0) 911 657 94 01
E-Mail:presse@drhoffmann-partner.de
Original-Content von: Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte, übermittelt