vbw kritisiert Vorgaben als praxisfern und bürokratischBrossardt: „Aufwand für die Unternehmen auf notwendiges Minimum beschränken“

03.03.2021 – 18:27

vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.

vbw kritisiert Vorgaben als praxisfern und bürokratisch
Brossardt: „Aufwand für die Unternehmen auf notwendiges Minimum beschränken“


















München (ots)

Anlässlich des Beschlusses im Bundeskabinett hat die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. das geplante Lieferkettengesetz scharf kritisiert und fordert erhebliche Nachbesserungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren. „Von der Ankündigung, dass das Gesetz nur große Unternehmen betreffen soll, ist nicht viel übrig geblieben. Ganz im Gegenteil: Die Vorgaben sind so ausgestaltet, dass Großunternehmen ihre direkten Zulieferer vertraglich dazu verpflichten sollen, wiederum selbst ihre Lieferketten zu kontrollieren. In der Konsequenz werden von den Vorgaben in erheblichem Umfang auch kleine und mittlere Unternehmen betroffen sein. Am Ende entsteht ein großer Aufwand, indem sich Unternehmen in Deutschland gegenseitig kontrollieren. Das muss unbedingt verhindert werden“, sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Kritisch beurteilt die vbw auch, dass die geplanten Sorgfaltspflichten in Teilen über die direkten Zulieferer hinausgehen. Das gilt zum Beispiel für die aufwendigen Berichtspflichten, die sich auf die gesamte Lieferkette beziehen. „Diese Regelung ist völlig praxisfern. In der Realität haben Großunternehmen häufig allein mehrere tausend direkte Zulieferer. Bezieht man die nachgelagerten Stufen mit ein, kommt man schnell auf Größenordnungen, die realistischerweise nicht kontrollierbar sind. Das gilt umso mehr, als Unternehmen jenseits der ersten Stufe, auf der entsprechende vertragliche Regelungen bestehen, schlicht die Einflussmöglichkeiten fehlen“, stellt Brossardt heraus.

Positiv merkt die vbw an, dass die zivilrechtliche Haftung der Unternehmen gegenüber früheren Plänen keinen Eingang in das Gesetz gefunden hat. Brossardt: „Die verbleibende Haftung über andere Gesetze, die Einführung einer Prozessstandschaft und erhebliche Bußgelder konterkarieren diese Erleichterung allerdings. Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie und des wirtschaftlichen Abschwungs sind weitere Vorschriften, Kosten und bürokratische Hürden Gift für die Betriebe. Es gilt, den Aufwand auf ein notwendiges Minimum zu beschränken.“

Die vbw betont, dass die deutschen und bayerischen Unternehmen bei der Einhaltung von Sozial-, Arbeits- und Menschenrechtsstandards entlang ihrer Lieferketten hohe Sorgfalt walten lassen. „Aufgabe der Unternehmen ist es in der Tat, geltende Gesetze einzuhalten. Der Wirtschaft kann aber nicht die Verantwortung übertragen werden kann, die Achtung der Menschenrechte durchzusetzen. Die Verbesserung von Rechtsstandards und die Sicherstellung der Rechtsdurchsetzung in den jeweiligen Ländern sind originär staatliche Aufgaben„, so Brossardt.

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Andreas Ebersperger, Tel. 089/55 178-373, andreas.ebersperger@ibw-bayern.de,
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